Produkt zum Begriff Pflegedienst:
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Gewaltprävention in Pflege und Betreuung
Gewaltprävention in Pflege und Betreuung , Das Schutzkonzept für einen gewaltfreien Alltag Beleidigungen, Vernachlässigungen, körperliche Gewalt, Freiheitsentzug - Das sind leider keine Einzelfälle in der Pflege. Betroffen sind sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte. Wie kann der Alltag in der Pflege also gewaltfreier werden? Dieses Buch gibt Auskunft und konkrete Hilfestellung: Vier Experten aus der Pflege, Psychiatrie und Behindertenhilfe haben ihre Expertise kombiniert und u. a. ein Schutzkonzept für Mitarbeiter*innen entwickelt: sofort umsetzbar und direkt für die Pflege entworfen! Pflege- und Betreuungskräfte erfahren hier, wie der Alltag gewaltfreier verlaufen kann, statt weiterhin hilflos Situationen ausgeliefert zu sein, in denen sie Gewalt erleben oder (oft unbewusst) selbst ausüben. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20210715, Produktform: Leinen, Redaktion: Jung-Lübke, Michael~Friedenberg, Peer~Hecker, Thomas~Freck, Stefan, Seitenzahl/Blattzahl: 252, Keyword: Altenpflege; Demenz Gewalt, Fachschema: Altenpflege~Pflege / Altenpflege, Warengruppe: HC/Medizin/Allgemeines, Lexika, Fachkategorie: Altenpflege, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schlütersche Verlag, Verlag: Schlütersche Verlag, Verlag: Schltersche Fachmedien GmbH, Länge: 242, Breite: 173, Höhe: 21, Gewicht: 750, Produktform: Gebunden, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Alternatives Format EAN: 9783842690844 9783842690851, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 39.95 € | Versand*: 0 € -
SÖHNGEN Erste-Hilfe-Füllung - Frühkindliche Betreuung
Erste-Hilfe-Füllung - Frühkindliche Betreuung, Betriebsausstattung/Erste Hilfe/Erste-Hilfe Nachfüllsets
Preis: 73.92 € | Versand*: 5.94 € -
Hilfe und Unterstützung für Terroropfer
Hilfe und Unterstützung für Terroropfer , Der elfte Band der vom WEISSEN RING herausgegebenen Reihe "Viktimologie und Opferrechte" untersucht, welche Rechte auf Hilfe und Unterstützung Terroropfer haben. Er beleuchtet dazu die EU-Opferrechte-Richtlinie und die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sowie das österreichische Strafprozessrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entschädigung von Terroropfern. Neben einer Analyse des österreichischen Verbrechensopfergesetzes werden die Möglichkeiten, Terroropfer zu entschädigen, rechtsvergleichend ausgelotet. Darüber hinaus geht der vorliegende Band mit der Amtshaftung nach einem Terroranschlag einer Frage nach, die sich aus der spezifischen Vorgeschichte des Anschlages in Wien 2020 ergibt. Ein Erfahrungsbericht der Opferhilfeorganisation WEISSER RING über die Arbeit mit Terroropfern nach dem Terroranschlag von Wien im Jahr 2020 rundet den Band ab. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 34.90 € | Versand*: 0 € -
Cederroth - Erste-Hilfe-Koffer für die Versorgung von Verbrennungen
Cederroth - Erste-Hilfe-Koffer für die Versorgung von Verbrennungen
Preis: 146.99 € | Versand*: 0.00 €
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Kann ein Pflegedienst die Pflege ablehnen?
Ein Pflegedienst kann die Pflege ablehnen, wenn er nicht über ausreichend Personal verfügt, um die benötigte Pflege angemessen zu gewährleisten. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit des Patienten nicht im Leistungskatalog des Pflegedienstes enthalten ist, kann dieser die Pflege ablehnen. Es ist wichtig, dass der Pflegedienst transparent kommuniziert, warum er die Pflege ablehnt, und dem Patienten bei der Suche nach einer alternativen Lösung hilft. Letztendlich sollte das Wohl des Patienten im Mittelpunkt stehen, und es sollte alles unternommen werden, um sicherzustellen, dass die benötigte Pflege gewährleistet ist.
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Kann Pflegedienst Pflegestufe beantragen?
Kann ein Pflegedienst eine Pflegestufe beantragen? Nein, grundsätzlich kann nur die pflegebedürftige Person selbst oder deren gesetzlicher Vertreter eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Der Pflegedienst kann jedoch bei der Einschätzung des Pflegebedarfs unterstützen und entsprechende Informationen bereitstellen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf eine Pflegestufe gut vorbereitet ist und alle relevanten Informationen und Unterlagen eingereicht werden, um eine angemessene Einstufung zu gewährleisten. Der Pflegedienst kann dabei helfen, die Pflegesituation und den individuellen Pflegebedarf zu dokumentieren und zu erläutern. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Einstufung in eine Pflegestufe jedoch bei der Pflegekasse.
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Wie wird Pflegedienst bezahlt?
Pflegedienste werden in der Regel über verschiedene Finanzierungsquellen bezahlt. Dazu gehören beispielsweise die Pflegeversicherung, private Krankenversicherungen, die gesetzliche Krankenversicherung oder auch Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Die Höhe der Zahlungen hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Pflegegrad, der Art der Pflegeleistungen und dem individuellen Bedarf ab. Pflegedienste stellen in der Regel eine Rechnung über erbrachte Leistungen aus, die dann von den entsprechenden Kostenträgern beglichen werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Kosten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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Was darf der Pflegedienst?
Was darf der Pflegedienst? Ein Pflegedienst darf pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen und pflegen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der Mobilität. Der Pflegedienst darf auch pflegefachliche Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Wundversorgung oder Injektionen. Zudem darf er die Angehörigen der Pflegebedürftigen beraten und unterstützen.
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Cederroth - Station für Erste-Hilfe und die Versorgung von Verbrennungen
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SÖHNGEN Erste-Hilfe-Koffer »SN-CD - Freude am Spiel« Frühkindliche Betreuung gelb, 31x21x13 cm
Erste-Hilfe-Koffer »SN-CD - Freude am Spiel« Frühkindliche Betreuung, Einsatzort: Kita/Schule, Montage: Wandmontage, Füllung im Lieferumfang: mit Füllung, Hersteller-Name: Söhngen, Höhe: 210 mm, Artikelbezeichnung: SN-CD gelb Freude am Spiel, Tiefe: 130 mm, Hersteller-Artikelnummer: 0350061, Breite: 310 mm, gefüllt: Ja, Betriebsausstattung/Erste Hilfe/Erste-Hilfe-Koffer
Preis: 127.23 € | Versand*: 5.94 € -
Schlömmer, Doris: Pflegewelten - Lernbereich Training und Transfer (LTT) Arbeitsbuch für die Pflege(fach)assistenz
Pflegewelten - Lernbereich Training und Transfer (LTT) Arbeitsbuch für die Pflege(fach)assistenz , Die innovativen Lehr- und Arbeitsbücher der Reihe "Pflegewelten" sind perfekt auf das neue Curriculum für die Pflege(fach)assistenz-Ausbildung abgestimmt. Im Lernbereich Training und Transfer werden die Auszubildenden im 3. Lernbereich/am 3. Lernort anhand eines systematisch geführten Trainings in einem geschützten Rahmen an die reale Pflegepraxis herangeführt. Der Transfer von theoretischem Fachwissen vom Lernort Schule zum praktischen Erfahrungswissen am Lernort Praxis wird gefördert. Das Arbeitsbuch bietet eine einheitliche und evidenzbasierte Grundlase, um die pflegerischen, therapeutischen und diagnostischen Interventionen in der Ausbildung praxisnahe trainieren und reflektieren zu können. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 32.90 € | Versand*: 0 €
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Wer zahlt den Pflegedienst?
Der Pflegedienst wird in der Regel von verschiedenen Stellen bezahlt, abhängig von der individuellen Situation des Pflegebedürftigen. In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, wenn der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht. Falls die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit entstanden ist, kann die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten übernehmen. Wenn der Pflegebedürftige über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, muss er die Kosten für den Pflegedienst selbst tragen. In manchen Fällen kann auch Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden, um die Kosten für den Pflegedienst zu decken. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen, um die bestmögliche Finanzierung für den Pflegedienst zu finden.
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Ist ein Pflegedienst umsatzsteuerpflichtig?
Ein Pflegedienst ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, da die Leistungen, die er erbringt, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass auf die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Pflegedienst von der Umsatzsteuer befreit sein kann, zum Beispiel wenn die Leistungen im Rahmen der Kranken- und Altenpflege erbracht werden. In solchen Fällen ist es wichtig, sich genau über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.
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Ist ein Pflegedienst Vorsteuerabzugsberechtigt?
Ein Pflegedienst ist grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt, da er steuerpflichtige Leistungen erbringt. Das bedeutet, dass er die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von seinen eigenen Umsätzen abziehen kann. Dies mindert die Steuerlast des Pflegedienstes und wirkt sich somit positiv auf seine finanzielle Situation aus. Es ist jedoch wichtig, dass der Pflegedienst alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt und die Umsatzsteuer korrekt abführt. Bei Unsicherheiten sollte er sich an einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde wenden.
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Macht der Pflegedienst auch Fußpflege?
Ja, viele Pflegedienste bieten auch Fußpflege als Teil ihrer Dienstleistungen an. Dies kann insbesondere für ältere oder immobile Menschen von Vorteil sein, die Schwierigkeiten haben, sich selbst um ihre Füße zu kümmern. Es ist jedoch wichtig, dies im Voraus mit dem Pflegedienst abzuklären, da nicht alle Pflegedienste diese spezielle Leistung anbieten.
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